Immer wieder fallen bei Importkontrollen in Europa verbotene Azo-Farbstoffe in Chili, Paprika, Curry und Cayennepfeffer aus Russland, Pakistan, Vietnam, China und der Türkei auf - insbesondere die krebserregenden Sudanrot, Pararot und Rhodamin. Durch diese Farbstoffe wird eine bessere Produktqualität vorgetäuscht. Inwieweit das auch in diesen Ländern verkaufte Gewürze betrifft, ist unklar. Sensorisch sind die Beimischungen nicht festzustellen.
Zu chronischen Bleivergiftungen nach dem Urlaub kommt es immer wieder beispielsweise durch Keramikgefäße, Gläser oder Bierkrüge aus Ferienländern. Diese eignen sich zumeist nicht, um Lebensmittel zu servieren, sondern nur als Dekoration. Auch mit Bleifarben bedruckte Plastiktaschen bergen Risiken, sofern sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.
Für etliche Lebensmittel gelten Import-Einschränkungen oder auch -Verbote:
- Speisepilze zum privaten Verbrauch (bis 2 Kilogramm) dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden.
- Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringsten Mengen grundsätzlich verboten.
- Wegen der Gefährdung aller Störarten ist die Einfuhr von Kaviar verboten. Zum persönlichen Gebrauch sind 125 Gramm pro Person erlaubt.
- Für Fleisch und Fleischwaren sowie für Wild, Milch, Milcherzeugnisse und auch Eier bestehen zahlreiche Einschränkungen.
- Nahrungsergänzungsmittel (hochdosierte Vitamine, Ginsengwurzeln) fallen häufig unter das deutsche Arzneimittelgesetz. Der Import ist auf den üblichen persönlichen Bedarf beschränkt. Per Post ist die Einfuhr generell verboten.
Über die genauen Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel informiert der
Zoll.

