Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Urteil gegen Greenwashing bei Commerz Real

Stand:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022, 36 O 92/21 KfH

Umweltwerbung ist ebenso wie Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu bewerten. Die Angabe einer absoluten CO² Reduktion bei einem Investment ist zur Täuschung geeignet.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022, 36 O 92/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Umweltwerbung ist ebenso wie Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu bewerten. Es besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise. Zur Vermeidung einer Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise sind strenge Anforderungen an die erforderlichen aufklärenden Hinweise zu stellen. Die Angabe einer absoluten CO² Reduktion bei einem Investment ist zur Täuschung geeignet.

Off

Das Landgericht Stuttgart ist in seinem Urteil dem Klagantrag der Verbraucherzentrale gefolgt. Die werbliche Ankündigung, dass eine Geldanlage dazu geeignet ist, den persönlichen CO² Fußabdruck um 3,5t zu reduzieren ist geeignet, die angesprochenen Verbraucher irrezuführen. Der Eindruck, der durch diese Ankündigung hervorgerufen worden ist, wurde nicht hinreichend deutlich richtiggestellt.
Bei umweltbezogener Werbung sind ebenso wie bei gesundheitsbezogener Werbung strenge Maßstäbe anzulegen. Ein aufklärender Hinweis, der in einem separaten Dokument, das als Informationsmemorandum bezeichnet wird, abrufbar ist bzw. ein Link, der zu Hinweisen zur Berechnung führen soll, genügt nicht. Bei der angekündigten CO² Vermeidung handelt es sich um ein wesentliches Merkmal des beworbenen Investmentfonds, die irreführenden Angaben sind deshalb dazu geeignet den Verbraucher zu täuschen und dessen Entscheidung zu beeinflussen.
Es liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG vor, da über die Nachhaltigkeit des Investments irregeführt wird. Es liegt auch ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 UWG vor, da dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten wurden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Stuttgart von 31.1.2022 (Az. 36 O 92/21 KfH, rechtskräftig)

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Haushalt im Griff
Das bisschen Haushalt …
nachhaltig haushalten geht eigentlich ganz einfach – wenn man weiß, wie. Waschen, Putzen…
GB

Verbraucherzentrale legt Geschäftsbericht vor

Nachfrage ungebrochen hoch. Neuer Verwaltungsrat gewählt.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch!

Bei PayPal hat eine unbekannte Person Geld gezahlt und bittet um Rückzahlung per "Freunde und Familie"? Achtung: Das könnte ein Betrugsversuch sein. Nutzen Sie stattdessen die Option "Rückzahlung senden". Wir erklären warum und wie das geht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Ab Mai: Flugtickets teurer

Die Bundesregierung erhöht die Flugverkehrssteuer zum 1. Mai 2024 um rund ein Fünftel. Die Folge sind höhere Preise bei Flugtickets.
Schmuckbild

Bitcoin-ETF? Wehret den Anfängen

Die Zulassung des ersten Bitcoin-ETF in den USA war höchst umstritten. Die einen Anbieter freuen sich über das lukrative neue Geschäftsfeld. Andere wie der Pionier der Indexfonds, Vanguard, schließen ein Angebot an Bitcoin ETFs aus, weil sie weder an einen dauerhaften Wert glauben noch einen Kundenbedarf sehen. Hierzulande drängen Teile der Politik bereits darauf, Bitcoin-ETF auch in Europa zuzulassen.