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Lebensversicherungen: Schutz im Todesfall und Geldanlage

Stand:
Eine Lebensversicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Welche die richtige ist, hängt vor allem von der individuellen Lebenssituation ab.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
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Risiko-Lebensversicherung

Anders als bei der Kapital-Lebensversicherung ist bei der Risiko-Lebensversicherung nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Insbesondere Familien mit Kindern stehen oftmals vor dem finanziellen Chaos, wenn ein Partner stirbt.

Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann dringend erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder/und die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.

  • Die zu vereinbarende Versicherungssumme wird anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenslage ermittelt.
  • Vorsicht Vertreter: Viele Versicherungsvertreter wollen ihren Kunden statt einer Risiko-Lebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung aufschwatzen, mit der gleichzeitig Geld angespart werden soll. Grund hierfür ist, dass die Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten. Für die Sicherung der Altersvorsorge gibt es allerdings rentablere Möglichkeiten.
  • Die Versicherer unterscheiden sich weniger durch ihre Leistungen, als vielmehr durch die Höhe des Beitrags. Also Preise vergleichen!

Kapital-Lebensversicherung

Eine Kapital-Lebensversicherung besteht immer aus zwei Leistungen. Zum einen bietet sie finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, wenn der Versicherte stirbt. Dann wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Zum anderen ist sie ein Sparplan. Wie der Beitrag allerdings aufgesplittet wird, erfährt der Kunde nicht.

Weiterhin ist nur die garantierte Erlebensfallsumme und die garantierte Überschussbeteiligung (für Neuabschlüsse ab 1. Januar 2022 nur noch 0,25 Prozent) sicher. Darüber hinausgehende Überschüsse sind nicht gewährleistet und vom Geschäftserfolg der Versicherungsgesellschaft abhängig. Hier können sich Kunden nur auf die Prognosen der Versicherer "verlassen". Hohe Erträge sind allerdings in naher Zukunft nicht zu erwarten.

  • Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn:
    Vorher kündigen bedeutet Verlust!
  • Hinterbliebenenschutz kann auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufgestockt werden.
  • Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer
    betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als
    Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten
    Steuervorteile.
  • Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung kann verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Zum Abschluss einer Versicherung sollten immer leistungsstarke Versicherer gewählt werden. Einen Marktüberblick gibt die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.

Fondsgebundene-Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination von Risikolebensversicherung und Fondssparplan. Das eingezahlte Geld wird in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten - oder Immobilienfonds investiert. Eine Mindestauszahlung, wie bei der Kapital-Lebensversicherung gibt es nicht. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat.

Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.

Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Vita Natura GYN PREGNANT im Hinblick auf die Empfehlung der Jodzufuhr irreführend.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.